Erwachsenentour
SCHAFlos in Freiburg

schaflos-in-freiburg-schnitzeljagd-deluxe-online-ticket
schaflos-in-freiburg-schnitzeljagd-deluxe-online-ticketschaflos-in-freiburg-ticket_190kb-960pxschaflos-in-freiburg-plan1_107kb-960pxschaflos-in-freiburg-plan2_107kb-960px

Spezifikationen

Spielmaterial:
- Plan pro Gruppe (Empfehlung bis 6 Pers. pro Plan)
- Ticket pro Person ab 11 J.
Versandfertig in 1-2 Werktagen
zzgl. Versandkosten: 2,70€ DE; 3,50€ EU; 9,60€ CH
Anzahl Pläne
Anzahl Tickets
Sprachauswahl

Gratis | Kostenlos

Mit euren Tickets* und dem Plan habt ihr alles was ihr für die Tour braucht. Ausser einem Stift, den steckt noch ein! Jetzt könnt ihr jederzeit, selbständig starten. Es ist keine Führung oder Zeitabsprache nötig! Der Startschuss fällt mit der Aktivierungs-SMS, die ihr am Startpunkt schreibt. Bei Schwierigkeiten während der Tour ist der Telefonjoker jederzeit für euch erreichbar.

Ihr seid doch mehr als geplant? Kein Problem! Die Verkaufsstellen der Innenstadt (Buchhandlung Rombach, Touristinformation oder BZ-Ticket) befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Startpunkt. Hier könnt ihr Tickets noch kurz vor dem Start hinzu kaufen.

Gültigkeitsdauer der Tickets: Ab Kauf 6 Monate
Empfohlene Teamgröße: 2 bis 8 Personen
Empfohlenes Alter: 11 bis 99 J.; mehr
Dauer: 2,5 bis 4 Stunden
Strecke: Durch die Freiburger Altstadt und über den Schlossberg
Startpunkt: Rathausplatz Freiburg
Streckenlänge: Ca. 2,5 Kilometer
Streckenprofil: Bedingt Kinderwagen-/Rollstuhltauglich
Startzeit: Frei wählbar (Bei Tageslicht oder mit sehr guten Taschenlampen)
Ende: Augustinerplatz

*Alle Teilnehmer*inne ab 11 Jahren benötigen ein gültiges Ticket. Die Gültigkeitsdauer der Tickets beträgt 6 Monate ab Kaufdatum. Das Ticket berechtigt zur einmaligen Durchführung der Tour. Auf nachzulösende Tickets während der Durchführung entfällt ein Zuschlag von 5€/Ticket. Ohne erforderliche Ticketanzahl kann die Tour für alle Teilnehmer *innen abgebrochen werden.

Bitte beachtet, dass bei Ticketkäufen ein Widerruf ausgeschlossen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). 

Zum Seitenanfang springen